Allgemeine Geschäftsbedingungen

KITEN, STAND-UP PADDLE UND KAJAK BEI DER JU(I)ST KITE WASSERSPORTSCHULE

1. Kursteilnehmer und Mieterkreis

Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Kitesurf-, Stand Up Paddle- und Kajak- ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Voraussetzung für die Teilnahme an allen Kitesurf-, Stand Up Paddle-, Kajak-, und Landboard-Kursen ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

2. Anmeldung/ Rücktritt vom Vertrag

a) Die Anmeldung zu einem Kitesurf-, Stand Up Paddle- und Kajak-, bedarf der Schriftform (Internet-Anmeldeformular eingeschlossen). Gleiches gilt für den Abschluss des Mietvertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.

b) Der Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform. Tritt der Kursteilnehmer vor Kursbeginn/Mietbeginn vom Vertrag zurück, sind als Schadensersatz für die von der Jui(i)st Kite Wassersportschule getätigten Aufwendungen sowie entgangen Gewinn (unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen) die folgenden Beiträge fällig sofern ein Ersatzteilnehmer/Mieter nicht gestellt wird bzw. eine anderweitige Vercharterung nicht gelingt:

– bis 2 Monate vor Kursbeginn 25% des Kurspreises/Mietpreises
– bis 14 Tage vor Kursbeginn 50% des Kurspreises/Mietpreises
– bis Kursbeginn: 100% des Kurspreises/Mietpreises
Die Anzahlung wird dabei angerechnet.

c) Ju(i)st Kite behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrage zurückzutreten, wenn die geforderte Mindestteilnehmerzahl der jeweiligen Kursausschreibung nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung des Kitesurf-, Stand Up Paddle- und Kajak- durch Kollisionen oder Vandalismus. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

d) Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

3. Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

4. Sicherheit/ Durchführbarkeit

Den Anweisungen des Ausbilders ist Folge zu leisten. Brillen sind gegen Verlust zu sichern.

5. Sorgfaltspflicht

Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Kitesurf-, Stand Up Paddle, Kajak-, und Landboardmaterial wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, das Kitesurf-, Stand Up Paddle- und Kajak-, vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/ Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. b) Falls die Betriebsbereitschaft des Kitesurf, Stand Up Paddle-, Kajak, und Landboardmaterial durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters.

6. Haftung

a) Ju(i)st Kite Wassersportschule haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Kitesurf-, Stand Up Paddle-, Kajak-und Landboardmaterial.

b) Die Haftung für Sach- und Personenschäden ist ausgeschlossen.

c) Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Mieter eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer / Mieter verpflichtet sich, das Kitesurf, Stand Up Paddle-, Kajak und Landboardmaterial wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen.

d) Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an dem und Ausrüstung Kitesurf, Stand Up Paddle- und Kajak haftet der Teilnehmer/Mieter persönlich.

e) Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

7. Zusätzliche Vermietungsbedingungen

a) Ju(i)st Kite Wassersportschule als Vermieter berechtigt, die Übergabe der Kitesurf, Stand Up Paddle- und Kajak zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation (VDWS oder IKO Lizenz) verfügt.

b) Sofern sich nach Übergabe trotz Lizenz eine mangelnde Qualifikation (mangelnde Beherrschung des Sportgerätes, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieters hinsichtlich der sicheren Führung des Kitesurfmaterials offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.

c) Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar.

d) Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Im übrigen haften der Mieter dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Der Mieter hat auch für ein Verschulden seiner Mitnutzer einzustehen.

8. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.